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21.07.2026
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Kaufpreisstruktur beim Unternehmensverkauf: Einmalzahlung, Raten oder Beteiligung

Der Kaufpreis für ein Tiefbauunternehmen wird fast nie als eine Summe überwiesen. In der Praxis setzt er sich aus bis zu fünf Bausteinen zusammen: Einmalzahlung bei Closing, Kaufpreiseinbehalt, Verkäuferdarlehen oder Raten, Earn-Out und Rückbeteiligung. Welche Mischung im Vertrag steht, entscheidet über Ihr Risiko, Ihre Steuerlast und Ihre Liquidität oft stärker als die Höhe des Kaufpreises selbst.

Zwei Angebote über jeweils 6,0 Millionen Euro können sich um mehr als eine Million Euro unterscheiden. Nicht im Vertragstext, sondern in dem, was am Ende tatsächlich auf Ihrem Konto liegt. Der Unterschied entsteht durch drei Größen: Wann fließt welcher Teil, wie wahrscheinlich fließt er überhaupt, und wann greift das Finanzamt zu.

Wer seine Unternehmensnachfolge im Tiefbau plant, sollte deshalb früh über die Struktur sprechen, nicht erst über die Zahl.

 
Das erfahren Sie in diesem Beitrag:
▶ Die fünf Bausteine einer Kaufpreisstruktur
▶ Drei Strukturen im Barwert-Vergleich
▶ Was der Fiskus wann besteuert
▶ So verhandeln Sie die Struktur
▶ Häufige Fragen zur Kaufpreisstruktur

 

 

 

 

 

Die fünf Bausteine einer Kaufpreisstruktur

 

Eine Kaufpreisstruktur beschreibt, in welche Teile der Kaufpreis zerlegt wird und wann jeder Teil fällig ist. Im deutschen Mittelstands-M&A haben sich fünf Bausteine etabliert:

 

  1. Einmalzahlung bei Closing (Cash at Closing): Der feste Teil, der am Übergabetag überwiesen wird.
     
  2. Kaufpreiseinbehalt (Escrow): Ein Betrag, der auf einem Treuhandkonto geparkt wird und Garantieansprüche des Käufers absichert.
     
  3. Verkäuferdarlehen oder Kaufpreisraten: Ein gestundeter Teil, den der Käufer über mehrere Jahre zurückzahlt.
     
  4. Earn-Out: Ein variabler Teil, der nur fließt, wenn das Unternehmen nach dem Verkauf definierte Ziele erreicht.
     
  5. Rückbeteiligung: Sie reinvestieren einen Teil des Kaufpreises in die Käufergruppe und verkaufen diesen Anteil später erneut.

 

Vom Unternehmenswert zum Kaufpreis für die Anteile

 

Vor der Aufteilung steht eine Umrechnung, die viele Inhaber unterschätzt. Käufer bewerten zuerst den Unternehmenswert (Enterprise Value), meist als Vielfaches des EBITDA. Im Bauhandwerk liegen die EBITDA-Multiplikatoren nach den KMU-Multiples aus dem zweiten Quartal 2026 typischerweise zwischen 4,0 und 6,0, wobei Betriebe unter 5 Millionen Euro Umsatz systematisch 1,5 bis 3 Punkte unter mittelgroßen Unternehmen derselben Branche liegen.

Vom Unternehmenswert wird die Nettofinanzverschuldung abgezogen, also Bankdarlehen, Leasing- und Mietkaufverbindlichkeiten minus liquider Mittel. Übrig bleibt der Kaufpreis für die Anteile (Equity Value). Genau dieser Betrag wird dann in die fünf Bausteine zerlegt.

Ein Rechenbeispiel: 1,4 Millionen Euro EBITDA × Multiple 5,0 = 7,0 Millionen Euro Unternehmenswert. Abzüglich 1,0 Million Euro Nettofinanzverschuldung ergibt sich ein Kaufpreis von 6,0 Millionen Euro für die Anteile. Wer die Grundlagen der Bewertung nachvollziehen will, findet sie in unserem Überblick zu den Methoden der Unternehmensbewertung; welche Zahlen dabei den Ausschlag geben, zeigen die Kennzahlen, die Käufer beim Unternehmensverkauf prüfen.

 

Warum die Struktur oft mehr entscheidet als die Höhe

 

Ein Käufer, der 6,5 Millionen Euro bietet und davon 40 Prozent an einen Earn-Out koppelt, zahlt im Erwartungswert weniger als ein Käufer, der 6,0 Millionen Euro vollständig bei Closing überweist. Die höhere Zahl im Angebot ist deshalb kein Qualitätsmerkmal. Sie ist eine Verhandlungsposition.

 

Drei Fragen entscheiden über den wirtschaftlichen Wert eines Angebots:
 

  • Wann fließt das Geld? Ein Euro in fünf Jahren ist weniger wert als ein Euro heute.
     
  • Wie wahrscheinlich fließt es? Ein Earn-Out kann ausfallen, ein nachrangiges Darlehen kann uneinbringlich werden.
     
  • Wann wird es versteuert? Manche Bausteine werden sofort besteuert, obwohl das Geld erst Jahre später ankommt.

 

Baustein 1: Die Einmalzahlung bei Closing

 

Die Einmalzahlung ist der einzige Baustein ohne Ausfallrisiko. Sie wird am Übergabetag gegen Übertragung der Anteile überwiesen, meist über ein Notaranderkonto. Für den Verkäufer ist jeder Prozentpunkt Cash at Closing der härteste Teil des Deals.

Ein hoher Anteil an Cash at Closing ist der wichtigste Verhandlungspunkt überhaupt. Er ist auch der Punkt, an dem sich Finanzierungsstärke zeigt: Käufer mit gesicherter Akquisitionsfinanzierung oder eigener Liquidität können höhere Sofortanteile darstellen als Käufer, die den Kaufpreis vollständig über die Zielgesellschaft finanzieren müssen.

 

Locked Box oder Closing Accounts: Wer das Ergebnis bis zum Closing behält

 

Zwischen Signing und Closing liegen im Mittelstand oft zwei bis vier Monate. In dieser Zeit erwirtschaftet der Betrieb weiter Gewinn oder Verlust. Zwei Mechanismen regeln, wem dieses Ergebnis zusteht.

Beim Closing-Accounts-Verfahren wird zum Übergabetag ein Stichtagsabschluss erstellt. Der Kaufpreis wird anschließend um die tatsächliche Nettofinanzverschuldung und das tatsächliche Working Capital angepasst. Der Verkäufer trägt das Ergebnis bis zum Closing, muss aber Wochen nach der Übergabe noch über Bewertungsfragen verhandeln.

Beim Locked-Box-Verfahren wird der Kaufpreis auf Basis eines bereits geprüften, vergangenen Abschlusses fixiert. Es gibt keine nachträgliche Anpassung. Der Käufer trägt das Ergebnis ab dem Bilanzstichtag, der Verkäufer erhält dafür häufig einen Zinsaufschlag auf den Kaufpreis. Voraussetzung ist ein Verbot von Wertabflüssen (Leakage), also keine Sonderentnahmen, keine ungewöhnlichen Ausschüttungen, keine Vorteilsgewährungen an Nahestehende.

Die CMS European M&A Study 2025 hat 582 Transaktionen aus dem Jahr 2024 ausgewertet und einen Trend zu Kaufpreisanpassungen sowie zu Locked-Box-Strukturen festgestellt. Für Tiefbauunternehmen ist die Wahl besonders folgenreich: Das Working Capital schwankt mit dem Baufortschritt erheblich. Closing Accounts eröffnen dann Streit über die Bewertung unfertiger Leistungen. Locked Box gibt Planungssicherheit, verlangt aber eine belastbare Ausgangsbilanz.

Beide Mechanismen werden bereits im Letter of Intent festgelegt. Wer sie dort offenlässt, verhandelt sie später aus einer schwächeren Position.

 

Baustein 2: Kaufpreisraten und Verkäuferdarlehen

 

Bei einem Verkäuferdarlehen (Vendor Loan) stundet der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises und gewährt dem Käufer damit ein Darlehen. In der deutschen M&A-Praxis liegt die Größenordnung typischerweise bei 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises, die Laufzeit meist bei drei bis fünf Jahren.

Der Baustein hat einen klaren Zweck: Er schließt Finanzierungslücken. Banken finanzieren Unternehmenskäufe im Mittelstand selten vollständig. Ein Verkäuferdarlehen wird von Kreditgebern als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet und macht die Gesamtfinanzierung erst darstellbar. Besonders häufig taucht es beim Management-Buy-Out auf, wenn die eigenen Führungskräfte übernehmen und über begrenzte Eigenmittel verfügen.

 

Die Liquiditätsfalle: Versteuert wird sofort, gezahlt wird später

 

Hier liegt der Fallstrick, der in Beratungsgesprächen am häufigsten übersehen wird. Der Veräußerungsgewinn entsteht steuerlich im Jahr der Übertragung, nicht im Jahr der Zahlung. Wer den Kaufpreis in Raten über vier Jahre erhält, versteuert ihn trotzdem vollständig im ersten Jahr.

Ein Wahlrecht zur Zuflussbesteuerung gewährt die Finanzverwaltung nach R 16 Abs. 11 EStR nur, wenn die Raten über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren laufen und die Vertragsgestaltung eindeutig einen Versorgungscharakter erkennen lässt, die Zahlungen also einer Leibrente ähneln. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. November 2019 (X R 12/17) bestätigt, dass eine reine ratenweise Kaufpreisstundung dieses Wahlrecht nicht eröffnet.

Praktisch heißt das: Bei einem Kaufpreis von 6,0 Millionen Euro, von dem 1,8 Millionen Euro erst nach vier Jahren fließen, kann die vollständige Steuer auf den Veräußerungsgewinn bereits fällig sein, bevor dieser Teil des Geldes überhaupt angekommen ist. Die Steuerzahlung muss also aus der Einmalzahlung gedeckt werden.

 

Sicherheiten, die eine Kaufpreisrate belastbar machen

 

Ein Verkäuferdarlehen ist regelmäßig nachrangig gegenüber der Bankfinanzierung. Damit trägt der Verkäufer ein echtes Ausfallrisiko. Vier Regelungen begrenzen es:

 

  • Verzinsung marktgerecht ansetzen. Die Zinsen sind Ihre Vergütung für das Risiko und für den Zeitverlust. Sie zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Bleiben Sie mit mindestens 10 Prozent am Unternehmen beteiligt, greift nach § 32d Abs. 2 EStG stattdessen Ihr persönlicher Steuersatz.
  • Sicherheiten vereinbaren. Verpfändung der übertragenen Anteile, Bürgschaft der Käufergesellschaft oder eine harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft.
  • Covenants festschreiben. Mindestkennzahlen und ein Verbot von Ausschüttungen, solange das Darlehen offen ist.
  • Kündigungsrechte definieren. Sofortige Fälligkeit bei Zahlungsverzug, Eigentümerwechsel oder Verkauf des Betriebs.
     

 

Baustein 3: Der Earn-Out

 

Ein Earn-Out koppelt einen Teil des Kaufpreises an die künftige Entwicklung des Unternehmens. Erreicht der Betrieb die vereinbarten Ziele, wird nachgezahlt. Verfehlt er sie, entfällt der Anteil ganz oder teilweise.

Der Baustein hat in Deutschland deutlich an Bedeutung gewonnen. Nach der CMS European M&A Study 2025 wurden Earn-Out-Regelungen in den deutschsprachigen Ländern in fast jeder dritten Transaktion vereinbart. Die Folgestudie 2026 mit 601 ausgewerteten Transaktionen aus dem Jahr 2025 verzeichnet einen weiteren Anstieg, besonders bei EBIT- und EBITDA-basierten Modellen.

Wie ein Earn-Out im Spezialtiefbau sauber definiert wird, welche Messgrößen taugen und wie Sie sich gegen die Bereinigung Ihres Ergebnisses durch den Käufer schützen, behandeln wir ausführlich in unserem Beitrag zu Earn-Out-Modellen im Spezialtiefbau.

 

Das BFH-Urteil von 2023 kostet Steuerbegünstigung

 

Für die Kaufpreisstruktur ist ein steuerlicher Punkt entscheidend, der in vielen Beratungsgesprächen fehlt. Der Bundesfinanzhof hat am 9. November 2023 (IV R 9/21) entschieden: Gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile, die neben einem Festkaufpreis gezahlt werden, sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den Veräußerungsgewinn des Veräußerungsjahres nicht.

Das klingt zunächst nach einem Vorteil, weil die Steuer später anfällt. Wirtschaftlich ist es meist ein Nachteil: Der Earn-Out fällt damit aus dem begünstigten Veräußerungsgewinn heraus. Die Steuerermäßigung nach § 34 EStG greift auf diesen Teil nicht. Er wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet, der in der Spitze 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag erreicht.

Der Unterschied ist erheblich. Bei einem begünstigten Satz von rund 23,5 Prozent gegenüber 45 Prozent kostet jede Million Euro Earn-Out gegenüber einer Einmalzahlung rund 215.000 Euro zusätzliche Steuer. Ein Earn-Out muss diesen Nachteil erst einmal verdienen.

 

Baustein 4: Die Rückbeteiligung

 

Bei einer Rückbeteiligung (Rollover Equity) reinvestieren Sie einen Teil des Kaufpreises in die Gesellschaft, die Ihren Betrieb übernimmt. Sie verkaufen also nicht vollständig, sondern tauschen Anteile an Ihrem Einzelbetrieb gegen Anteile an einer größeren Einheit.

Für Gruppenmodelle im Tiefbau ist das ein zentraler Baustein. Wer sich an einer Buy-and-Build-Plattform rückbeteiligt, hält keinen Anteil mehr an einem einzelnen regionalen Betrieb, sondern an einem Verbund mehrerer Unternehmen mit gebündeltem Einkauf, gemeinsamer Gerätekapazität und größerem Bürgschaftsrahmen. Warum Finanzinvestoren dieses Modell im Tiefbau verfolgen, beschreiben wir im Beitrag zu Private Equity im Tiefbau.

 

Der zweite Kaufpreis

 

Der wirtschaftliche Reiz liegt im zweiten Exit. Verkauft die Gruppe nach fünf bis sieben Jahren, wird auch Ihr rückbeteiligter Anteil mitverkauft, dann aber auf Basis der Bewertung der gesamten Gruppe. Größere Einheiten erzielen systematisch höhere Multiplikatoren als Einzelbetriebe. Ein Anteil, der mit einem Multiple von 5,0 eingebracht wurde, kann mit einem Multiple von 7,0 oder 8,0 wieder verkauft werden. Diesen Effekt nennt man Multiple-Arbitrage.

Die Rückbeteiligung ist damit der einzige Baustein mit echtem Aufwärtspotenzial. Sie ist gleichzeitig der Baustein mit der größten Streuung: Der Wert steht erst beim zweiten Verkauf fest.

 

Sechs Punkte, die Sie vor einer Rückbeteiligung klären

 

  • Bewertungsparität. Zu welchem Multiple wird Ihr Betrieb eingebracht, und zu welchem Multiple wurden die anderen Betriebe der Gruppe bewertet? Ungleiche Einbringungswerte verschieben Wert von Ihnen zu den Mitgesellschaftern.
     
  • Verwässerung. Finanziert die Gruppe weitere Zukäufe über Kapitalerhöhungen, sinkt Ihr Anteil. Verlangen Sie ein Bezugsrecht oder einen Verwässerungsschutz.
     
  • Leaver-Klauseln. Was passiert mit Ihren Anteilen, wenn Sie krank werden, ausscheiden oder es zum Streit kommt? Good-Leaver- und Bad-Leaver-Regelungen entscheiden, ob Sie zum Verkehrswert oder zum Nominalwert abgefunden werden.
     
  • Exit-Regelungen. Drag-along verpflichtet Sie zum Mitverkauf, Tag-along berechtigt Sie dazu. Beide Klauseln gehören in den Gesellschaftsvertrag, nicht nur in eine Absichtserklärung.
     
  • Informationsrechte. Ohne regelmäßige Zahlen der Gruppe können Sie den Wert Ihrer Beteiligung nicht beurteilen.
     
  • Steuerliche Struktur. Eine Einbringung nach §§ 20 oder 21 UmwStG kann steuerneutral erfolgen. Sie löst dann aber eine siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG aus. Wird innerhalb dieser Frist verkauft, kommt es zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns, der sich pro abgelaufenem Jahr um ein Siebtel verringert.

Die Rückbeteiligung entscheidet auch darüber, welche Rolle Sie nach der Übergabe spielen. Dazu gehört die Frage, was nach dem Unternehmensverkauf mit Mitarbeitern und Management passiert.

Wer prüfen möchte, welche Kombination aus Sofortzahlung und Beteiligung für den eigenen Betrieb tragfähig ist, kann das in einem vertraulichen Erstgespräch klären. Welche Betriebe bereits Teil der TERRAS Gruppe sind, ist öffentlich einsehbar. Wir bewerten Unternehmen im Tiefbau und Spezialtiefbau regelmäßig und legen die Kaufpreisstruktur von Anfang an offen.

 

Baustein 5: Kaufpreiseinbehalt und Bürgschaften

 

Der Kaufpreiseinbehalt sichert Garantieansprüche des Käufers ab. Ein Teil des Kaufpreises wird auf ein Treuhandkonto (Escrow Account) überwiesen und erst freigegeben, wenn die Garantiefristen abgelaufen sind oder festgestellt wurde, dass keine Ansprüche bestehen. Üblich sind 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises bei Laufzeiten von 12 bis 36 Monaten.

Eine Alternative ist die Warranty-and-Indemnity-Versicherung. Sie überträgt das Garantierisiko auf einen Versicherer und ermöglicht damit einen höheren Sofortauszahlungsanteil. Nach der CMS European M&A Study 2025 stieg ihr Einsatz in den deutschsprachigen Ländern um 14 Prozent.

 

Warum im Tiefbau länger und mehr einbehalten wird

 

Im Bau greifen längere Gewährleistungsfristen als in anderen Branchen. Nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken erst nach fünf Jahren ab Abnahme. Ist die VOB/B vereinbart, verkürzt § 13 Abs. 4 VOB/B die Frist auf vier Jahre. Eine schriftliche Mängelbeseitigungsaufforderung kurz vor Fristablauf verlängert die Verjährung nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B um weitere zwei Jahre.

Für die Kaufpreisstruktur folgt daraus: Käufer verlangen im Spezialtiefbau längere Einbehaltsfristen, weil ein Mangel an einer Baugrubenverbauung oder einer Rohrleitung Jahre nach der Abnahme auftreten kann. Was in der Due Diligence im Tiefbau an offenen Mängelthemen sichtbar wird, landet direkt im Einbehalt.

 

Bürgschaften und persönliche Mithaftung

 

Der wichtigste bauspezifische Punkt betrifft die Haftung hinter dem Kaufpreis. Vertragserfüllungs- und Mängelgewährleistungsbürgschaften sind im Bau Standard und laufen über den Verkaufstag hinaus. Drei Konstellationen sind kritisch:

  • Der Avalrahmen hängt an Ihrer persönlichen Bonität oder an Ihrer Bürgschaft. Der Käufer muss die Bürgschaften ablösen oder die Bank muss Sie ausdrücklich enthaften.
     
  • Sie haben als Gesellschafter-Geschäftsführer persönliche Bürgschaften für Bankdarlehen oder Leasingverträge übernommen. Die Enthaftung gehört als Vollzugsbedingung in den Kaufvertrag, nicht in eine Nebenabrede.
     
  • Der Käufer besitzt keinen ausreichenden eigenen Bürgschaftsrahmen, um laufende Projekte fortzuführen. Dann steht die Auftragsabwicklung nach dem Closing infrage, und Ihr Earn-Out gleich mit.

Wer den Kaufpreis erhält, aber weiter für Bürgschaften haftet, hat verkauft, ohne das Risiko abgegeben zu haben.

 

 

 

 

Drei Strukturen im Barwert-Vergleich

 

Der Vergleich wird erst greifbar, wenn man Nominalpreis und wirtschaftlichen Wert nebeneinanderlegt. Alle drei folgenden Strukturen nennen im Vertrag denselben Kaufpreis von 6,0 Millionen Euro.

 

Struktur

Aufteilung

Risikoadjustierter Barwert

Differenz zum Nominalpreis

A Einmalzahlung

100 % bei Closing

6,00 Mio. €

0 €

B Verkäuferdarlehen

70 % Closing, 30 % Darlehen über 4 Jahre zu 5 %

5,68 Mio. €

−320.000 €

C Earn-Out und Beteiligung

55 % Closing, 20 % Earn-Out, 25 % Rückbeteiligung

5,06 Mio. € (Basisfall)

−940.000 €

C im Aufwärtsfall

wie C, Gruppenwert verdoppelt bis zum Exit

6,18 Mio. €

+180.000 €

 

Die Rechnung verwendet einen Zeitwert von 6 Prozent pro Jahr, eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 85 Prozent für das nachrangige Verkäuferdarlehen und 60 Prozent für den Earn-Out. Für die Rückbeteiligung ist im Basisfall ein unveränderter Wert angesetzt, im Aufwärtsfall eine Verdopplung bis zum Exit nach fünf Jahren.

 

Drei Schlüsse lassen sich daraus ziehen.

 

Struktur A ist der Maßstab, nicht das Optimum. 

 

Sie liefert Sicherheit, verzichtet aber auf jedes Aufwärtspotenzial. Wer einen Betrieb verkauft, der kurz vor einem Wachstumssprung steht, verschenkt hier Wert.

 

Struktur B kostet rund 5 Prozent Barwert. 

 

Das ist der Preis dafür, dass der Deal überhaupt finanzierbar wird. Bei einem Käufer mit schwächerer Finanzierung ist Struktur B oft die realistische Alternative zu keinem Verkauf.

 

Struktur C hat die größte Spanne.

 

Zwischen Basisfall und Aufwärtsfall liegen 1,12 Millionen Euro. Diese Spanne eine Funktion der Käuferqualität: Ob die Rückbeteiligung im Aufwärtsfall landet, hängt daran, ob die Gruppe tatsächlich Wert schafft. Ihr Verhandlungsziel ist deshalb nicht ein möglichst hoher Nominalpreis, sondern ein Sofortanteil, der den Basisfall wirtschaftlich tragbar macht.

 

 

 

 

Was der Fiskus wann besteuert

 

Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je Baustein erheblich. Sie ist der Grund, warum zwei Strukturen mit identischem Barwert vor Steuern nach Steuern weit auseinanderliegen können.

 

Baustein

Steuerlicher Zeitpunkt

Begünstigung nach § 34 EStG

Praktische Folge

Einmalzahlung bei Closing

Veräußerungsjahr

ja, auf Antrag

Steuer und Zahlung fallen zusammen

Kaufpreiseinbehalt

Veräußerungsjahr

ja, auf Antrag

Steuer fällig, obwohl das Geld gesperrt ist

Kaufpreisraten bis 10 Jahre

Veräußerungsjahr

ja, auf Antrag

Liquiditätslücke möglich

Kaufpreisraten über 10 Jahre mit Versorgungscharakter

Zuflussjahr (Wahlrecht)

nein, laufende Einkünfte

gleichmäßige Belastung, keine Ermäßigung

Zinsen auf das Verkäuferdarlehen

Zuflussjahr

nein

25 % Abgeltungsteuer, ab 10 % Beteiligung persönlicher Satz

Earn-Out

Zuflussjahr (BFH IV R 9/21)

nein

volle Progression bis 45 %

Rückbeteiligung

erst beim zweiten Exit

je nach Struktur

Einbringung nach UmwStG ggf. steuerneutral, 7 Jahre Sperrfrist

 

 

Zwei Vergünstigungen mildern die Belastung auf den begünstigten Teil, beide gelten nur einmal im Leben und nur, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind:

  • Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beträgt 45.000 Euro. Er schmilzt ab einem Veräußerungsgewinn von 136.000 Euro um den übersteigenden Betrag ab und entfällt ab 181.000 Euro vollständig. Bei mittelständischen Tiefbauunternehmen läuft er praktisch immer leer.
     
  • Der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG ist der eigentliche Hebel. Auf Antrag wird der Veräußerungsgewinn mit 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes belastet, mindestens jedoch mit 14 Prozent. Die Begünstigung gilt für einen Veräußerungsgewinn bis maximal 5 Millionen Euro.

Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 42 Prozent ergibt § 34 Abs. 3 EStG einen effektiven Satz von 23,52 Prozent. Genau diese Differenz zum Spitzensatz verliert jeder Euro, der in einen Earn-Out verschoben wird.

Die Reihenfolge in der Praxis lautet daher: Erst die steuerliche Ausgangslage klären, dann die Struktur verhandeln. Warum eine steuerlich gut vorbereitete Unternehmensnachfolge Jahre vor dem Verkauf beginnt, haben wir separat aufgeschrieben. Die konkrete Beurteilung Ihres Falls gehört in die Hand Ihres Steuerberaters; die Zahlen in diesem Beitrag sind Rechenbeispiele, keine Steuerberatung.

 

 

 

So verhandeln Sie die Struktur

 

Sieben Punkte entscheiden über das Ergebnis. Sie gehören in dieser Reihenfolge auf den Tisch, bevor über die Gesamtsumme gesprochen wird.

  1. Mindest-Sofortanteil festlegen. Rechnen Sie zuerst, welcher Betrag bei Closing nötig ist, um Steuern, Ablösung privater Bürgschaften und Ihre eigene Versorgung zu decken. Diese Zahl ist Ihre Untergrenze.
     
  2. Steuerlast vorab durchrechnen. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob § 34 Abs. 3 EStG für Sie noch verfügbar ist und wie hoch die Steuer im Veräußerungsjahr ausfällt.
     
  3. Angebote in Barwerten vergleichen. Fordern Sie von jedem Bieter eine Aufschlüsselung nach Baustein, Zeitpunkt und Bedingung. Vergleichen Sie danach, nicht nach der Schlagzeile.
     
  4. Kaufpreismechanismus früh fixieren. Locked Box oder Closing Accounts gehört in den Letter of Intent, ebenso die Definition von Nettofinanzverschuldung und Working Capital.
     
  5. Earn-Out-Definitionen wasserdicht formulieren. Bereinigung um Konzernumlagen, Behandlung von Großinvestitionen, Prüfungsrecht und sofortige Fälligkeit bei Verschmelzung oder Weiterverkauf.
     
  6. Enthaftung aus Bürgschaften zur Vollzugsbedingung machen. Kein Closing ohne schriftliche Freigabe der Banken und Kautionsversicherer.
     
  7. Käuferqualität prüfen. Jeder Baustein außer der Einmalzahlung ist nur so gut wie der Käufer dahinter. Prüfen Sie Finanzierungsnachweise, Referenztransaktionen und die Frage, was mit früher übernommenen Betrieben passiert ist.

Eine strukturierte Vorbereitung entlang der Checkliste für den Unternehmensverkauf verkürzt diesen Prozess erheblich.

 

Sicherheit entsteht durch die Struktur, nicht durch die Schlagzeile

 

Der Nachfolgedruck im deutschen Mittelstand ist messbar. Die Industrie- und Handelskammern führten 2024 rund 9.600 Nachfolgeberatungen durch, 16 Prozent mehr als im Vorjahr und so viele wie nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 2007. Dem standen nur etwa 4.000 potenzielle Nachfolger gegenüber. Mehr als 5.620 Unternehmen fanden keine Lösung.

In diesem Markt zählt für Inhaber von Tiefbau- und Spezialtiefbaubetrieben nicht, wer die höchste Zahl nennt, sondern wer sie belastbar strukturieren kann.

Wir von der TERRAS Tiefbau Gruppe bündeln regionale, eigenständige Tiefbauunternehmen unter einem Dach und führen sie unter Erhalt ihrer Marke und ihrer regionalen Präsenz weiter. Für die Kaufpreisstruktur bedeutet das drei konkrete Dinge: Wir legen die Bausteine zu Beginn offen, wir stellen für den Sofortanteil eine gesicherte Finanzierung dar, und wir können eine Rückbeteiligung an der Gruppe anbieten, deren Wert von der gemeinsamen Entwicklung getragen wird, nicht von der Einzelbilanz eines Betriebs.

Wenn Sie wissen möchten, welche Struktur für Ihren Betrieb tragfähig ist, sprechen Sie mit uns über Ihre Unternehmensnachfolge im Tiefbau. Das erste Gespräch ist vertraulich und unverbindlich.

 

 

 

Häufige Fragen zur Kaufpreisstruktur beim Unternehmensverkauf

 

Wie wird der Kaufpreis beim Unternehmensverkauf typischerweise gezahlt?

Der Kaufpreis wird in der Regel aufgeteilt. Ein Teil fließt als Einmalzahlung bei Closing, weitere Teile als Kaufpreiseinbehalt, Verkäuferdarlehen, Earn-Out oder Rückbeteiligung. Vollständige Einmalzahlungen sind im Mittelstand die Ausnahme.

 

Wie hoch sollte der Anteil der Einmalzahlung mindestens sein?

Der Sofortanteil muss mindestens die Steuer auf den Veräußerungsgewinn, die Ablösung privater Bürgschaften und Darlehen sowie die eigene Versorgung decken. In der Praxis liegt er meist zwischen 55 und 80 Prozent des Kaufpreises.

 

Wird ein in Raten gezahlter Kaufpreis erst bei Zahlung versteuert?

Nein. Der Veräußerungsgewinn entsteht im Jahr der Übertragung und wird dann vollständig versteuert, auch wenn Raten später fließen. Ein Wahlrecht zur Zuflussbesteuerung besteht nur bei Raten über mehr als zehn Jahre mit Versorgungscharakter.

 

Warum ist ein Earn-Out steuerlich ungünstiger als eine Einmalzahlung?

Earn-Out-Zahlungen gelten nach dem BFH-Urteil vom 9. November 2023 als nachträgliche Betriebseinnahmen im Zuflussjahr. Sie gehören nicht zum Veräußerungsgewinn und fallen damit aus der Steuerermäßigung nach § 34 EStG heraus.

 

Was ist der Unterschied zwischen Locked Box und Closing Accounts?

Beim Locked-Box-Verfahren wird der Kaufpreis auf Basis einer vergangenen, geprüften Bilanz fixiert und nicht mehr angepasst. Bei Closing Accounts wird er nach dem Übergabetag anhand eines Stichtagsabschlusses um Nettofinanzverschuldung und Working Capital korrigiert.

 

 

 

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